Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Datenschutzerklärung

für die Arbeitgeberbibliothek

 

www.arbeitgeberbibliothek.de

 

dem Portal der

GDA Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH

Breite Straße 29, 10178 Berlin

 

 

§ 1 Definitionen/Geltungsbereich

 

1.

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

2.

Verbraucher im nachfolgenden Sinne ist jede natürliche Person, mit der die GDA ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit der Person zugerechnet werden kann.

 

Unternehmer im nachfolgenden Sinne ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der die GDA ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der Person oder Personengesellschaft zugerechnet werden kann.

 

Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

Fernabsatzverträge im nachfolgenden Sinne sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen der GDA und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonate, Telefaxe oder E-Mails) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines von der GDA für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

 

3.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nur Vertragsbestandteil, wenn die GDA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1.

Die Angebote der GDA sind stets freibleibend. Liefermöglichkeiten und Zwischenverkauf bleiben in allen Fällen vorbehalten, ebenso technische Änderungen.

 

2.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

 

Die GDA ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der GDA anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 

Bestellt der Kunde Waren eines Partnerunternehmens der GDA, wird die GDA die Bestellung des Kunden an das Partnerunternehmen weiterleiten und die Weiterleitung dokumentieren. Die Annahme des in der Bestellung der Partnerware liegenden Angebots erfolgt ausschließlich durch das Partnerunternehmen. Ein Vertragsschluss mit der GDA kommt ausdrücklich nicht zustande. Auslieferung und Rechnungsstellung erfolgen ausschließlich über das Partnerunternehmen. Die GDA wird die Produkte der Partnerunternehmen als solches auf der Homepage www.arbeitgeberbibliothek.de kennzeichnen.

 

3.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird die GDA den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

4.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

 

5.

Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der GDA gespeichert.

 

6.

Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern gelten die Bestimmungen des § 312 e Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 - 3 und Satz 2 BGB als abbedungen.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

 

1.

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die GDA das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die GDA das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer  laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

2.

Die GDA ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

3.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der GDA bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen eine Dritte erwachsen. Die GDA nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die GDA behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

§ 4 Widerrufsrecht

 

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

 Widerrufsbelehrung

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


GDA Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH

Geschäftsführer

Andreas Kleinerüschkamp

Breite Straße 29, 10178 Berlin

info@gda-online.de

030/2033-1855

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. (Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung)

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

 

Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

 

Außerdem besteht ein Widerrufsrecht nicht beim Abschluss von Zeitschriften-Abonnements, sofern der Wert des Abonnements 200 Euro nicht übersteigt, sowie bei der Lieferung einzelner Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

 

§ 5 Gefahrübergang

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

 

§ 6 Gewährleistung

 

1.

Ist der Käufer Unternehmer, leistet die GDA für Mängel der Ware zunächst nach Wahl der GDA Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher kann er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.

 

2.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragwidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

3.

Unternehmer müssen der GDA offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

Verbraucher müssen die GDA innerhalb einer Nachfrist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.

 

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der GDA. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

 

Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

 

4.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die GDA die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

 

5.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der GDA den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3. dieser Bestimmung).

 

6.

Gewährleistungsrechte sind geltend zu machen gegenüber der Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH.

 

§ 7 Zahlungsmodalitäten

 

1.

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Kaufpreis enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von mind. Eur 1,80.

 

Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde hat den Kaufpreis per Rechnung, die er zusammen mit der Ware erhält, zu begleichen.

 

2.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

 

Gerät der Kunde in Verzug, ist er verpflichtet, Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des BGB zu zahlen. Danach hat der Verbraucher während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

 

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die GDA vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

3.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die GDA anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 Haftungsbeschränkungen

 

1.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die GDA die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der GDA beruhen.

 

2.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

 

3.

Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der GDA Arglist vorwerfbar ist.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

2.

Gerichtsstand ist Berlin.

 

3.

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll - soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht - zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

Datenschutzerklärung

 

Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die GDA, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen. Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Namen, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit unter Beifügung des Werbemittels mit Ihrer Anschrift an GDA, Breite Straße 29, 10178 Berlin.

 

 

 

 
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