Aushangpflichtige Gesetze 2024

Erfüllen Sie Ihre Aushangpflicht!

Ob im Abonnement, als E-Book, mit Aktualisierungsservice über das ganze Jahr oder als gedruckte Version: Mit unseren Aushangpflichtigen Gesetzen sind Arbeitgeber in punkto Arbeitsschutz auf der richtigen Seite. Ihre Pflicht die Mitarbeitenden über ihren Gesundheitsschutz, die bestimmten Gesetze und Arbeitsschutzgesetze (ArbSchG) aufzuklären, sollten die Arbeitgeber auf keinen Fall vernachlässigen.

Denn sollten dabei Unstimmigkeiten festgestellt werden, hat der Arbeitgeber mit Bußgeldzahlungen zu rechnen. Wir als Arbeitgeberbibliothek freuen uns Ihnen deshalb jederzeit mit der aktuellsten Ausgabe der Aushangpflichtigen Gesetze zur Seite stehen zu können und diese sowohl in der elektronischen als auch in der Printversion anbieten zu können.

Aushangpflichtige Gesetze 2024 - Onlineversion 21.0

Intranet-Version

Aushangpflichtige Gesetze 2024 (eBook)

Aktuelle Version 21.0 mit Stand 1. Februar 2024, inkl. dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz
7,95 
Aushangpflichtige Gesetze 2024 - Onlineversion

Intranet-Version

Aushangpflichtige Gesetze 2024 - barrierefreie PDF-Version

Aktuelle Version 21.0 mit Stand 1. Februar 2024, inkl. dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz
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Aushangpflichtige Gesetze 2024 - Kostengünstige Printausgabe

Printausgabe

Aushangpflichtige Gesetze 2024 (Buch ohne Fortsetzungsbezug) - Aktualisierte Ausgabe

16. Auflage
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Aushangpflichtige Gesetze 2024 - Kostengünstige Printausgabe

Printausgabe

Aushangpflichtige Gesetze 2024 (Buch mit Fortsetzungsbezug) - Aktualisierte Ausgabe

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Häufige Fragen zu den Aushangpflichtigen Gesetzen

Was sind Aushangpflichtige Gesetze?

Die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie andere mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängende Aspekte, werden in zahlreichen Vorschriften des Arbeitsrechts geregelt. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über ihre Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Vielzahl von besonderen Schutzvorschriften. Damit alle Arbeitnehmer über ihre Rechte auf dem aktuellen Stand gehalten werden, gibt es für einige dieser Schutzvorschriften eine Aushangpflicht. Diese Schutzvorschriften dienen dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in jeder Arbeitssituation. Wenn dieser nicht nachgekommen wird, muss der Arbeitgeber mit Bußgeldzahlungen rechnen. Denn kommt es im schlimmsten Fall zu einem Unfall, hat der Arbeitnehmer das Recht, den Arbeitgeber auf Schadensersatz zu verklagen.

Dementsprechend ist es für den Arbeitgeber sehr wichtig, der Aushangpflicht auch im Interesse seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachzukommen. Aus diesem Grund haben wir für Arbeitgeber eine Sammlung zusammengestellt, die dem allgemeinen Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz dienen soll: alle Aushangpflichtigen Gesetze im Buch oder E-Book. Damit die Aushangpflicht der Gesetze und Verordnungen einfach und sicher nachgekommen werden kann.

Wie muss der Aushang der Aushangpflichtigen Gesetze erfolgen?
Wie der Aushang der Gesetze im Einzelnen zu erfolgen hat, ist in den Gesetzen nicht näher geregelt. Entscheidend ist, dass alle Arbeitnehmer Zugang zu den Regelungstexten und Vorschriften haben und von diesen Kenntnis nehmen können. Traditionell erfolgt der Aushang am „Schwarzen Brett“ oder die  Arbeitsschutz Verordnungen werden an anderer Stelle im Betrieb ausgelegt (bspw. im Pausenraum). Für diesen Einsatz kann man die Printausgabe der Gesetze erwerben, die mit einer praktischen Lochung versehen ist.

Haben alle Beschäftigten Zugang zum firmeneigenen Intranet, kann der Aushang der Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen auch per elektronische Form über diese Plattform erfolgen. Unsere Online-Ausgabe können Sie als E-Book erwerben und hat zudem den Aktualisierungsservice im Abonnement enthalten, der sie auch unterjährig mit den aktuellen Versionen der Aushangpflichtigen Gesetze versorgt, sollte es zu Gesetzesänderungen kommen.

 

Welche Arbeitsschutzgesetze sind aushangpflichtig?

Aushangpflichtig sind nur Vorschriften, in denen der Arbeitgeber explizit zum Aushang verpflichtet wird. Diese Vorschriften fallen darunter:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (Auszug)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV)
Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber ggf. zum Aushang weiterer Informationen bzw. Dokumente verpflichtet ist. So sind z. B. gemäß § 8 Tarifvertragsgesetz die im Betrieb maßgeblichen Tarifverträge und gemäß § 77 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen auszuhängen.

Hinzu kommen bspw. die Bekanntmachung der für Beschwerden nach § 13 AGG zuständigen Stelle sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche spezielle gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften wie zum Beispiel die Strahlenschutzverordnung. Diese Dokumente können wegen der Betriebsbezogenheit nicht Bestandteil dieser Standardausgabe sein. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften ist die Vorschrift DGUV 1 in unserer Ausgabe enthalten. Sie regelt die Grundsätze der Prävention und die Aushangpflicht der Vorschriften.

 

Bin ich mit der vorliegen Ausgabe komplett mit den aushangpflichtigen Vorschriften ausgestattet?

Unsere Ausgabe (Print und Online) ist ein Standardwerk für Unternehmen und beinhaltet somit die standardmäßigen aushangpflichtigen Gesetze. Betriebsbezogene Informationen bzw. Dokumente, wie z. B. spezielle Unfallverhütungsvorschriften, geltende Tarifverträge  und individuelle Schutzmaßnahmen können nicht Teil der Sammlung sein. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften ist die DGUV Vorschrift 1 in unserer Ausgabe enthalten. Sie regelt die Grundsätze der Prävention und die Aushangpflicht der zahlreichen Vorschriften.  

 

Welche zusätzlichen Gesetze sind bei den Aushangpflichtigen Gesetzen 2020 enthalten?

Wegen der thematischen Nähe zu den aushangpflichtigen Gesetzen und auf Wunsch vieler Nutzer haben wir in der Sammlung noch weitere Gesetze und Verordnungen aufgenommen, auch wenn diese nicht aushangpflichtig sind. Zuletzt haben wir in diesem Teil Auszüge aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1 mit den Grundsätzen der Prävention ergänzt.

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV2)
DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Auszug
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)- Auszug
Wie oft erscheint die Printausgabe der Aushangpflichtigen Gesetze?
Die Printausgabe erscheint einmal im Jahr, Ende Februar. Es besteht die Möglichkeit die Ausgabe im Fortsetzungsbezug zu bestellen. So wird Ihnen einmal im Jahr die aktuelle Ausgabe direkt zugeschickt, ohne dass Sie sich den Termin auf Wiedervorlage legen müssen, um eine erneute Bestellung zu tätigen.

 

Welche Vorteile habe ich mit der Online-Version der Aushangpflichtigen Gesetze?

Die günstigere Online-Version bietet neben einem Preisvorteil einen unterjährigen Aktualisierungsservice. Dieser versorgt Sie innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums (immer der 1.2. eines Jahres bis zum 31.1. des Folgejahres) mit den aktuellen Versionen der Aushangpflichtigen Gesetze, sollte es zu Gesetzesänderungen kommen. Dieser Service ist kostenfrei. Die Gesetzessammlung wird ihnen in Ihrem Benutzerkonto auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Bei Gesetzesänderungen informieren wir Sie per Email, dass eine aktualisierte Version zum kostenlosen Download bereitgestellt wurde. Es können bis zu drei Email-Empfänger angegeben werden, so dass auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall Ihr Unternehmen informiert ist und es zu keiner Verzögerung kommt.

 

Was ist die barrierefreie PDF-Version?

Für die barrierefreie PDF-Version der Aushangpflichtigen Gesetze haben wir die Adobe Acrobat PDF-Datei der Gesetzessammlung barrierefrei gemäß den PDF/UA-Anforderungen (Universal Accessibility – ISO-Standard 14289-1) aufbereitet. Die barrierefreie Aufbereitung der PDF-Datei stellt einen Standard sicher. Dieser ermöglicht Nutzern mit Behinderung (z. B. Seeschwäche, motorische Störungen) den uneingeschränkten Zugang zu Informationen in PDF-Dokumenten. Dieser Personenkreis nutzt technische Hilfsmittel wie z. B. Screenreader. Diese funktionieren nur dann zuverlässig, wenn das Dokument hierfür speziell aufbereitet wurde. Durch die spezielle Aufbereitung können Screenreader die Gesetzestexte besser vorlesen und abbilden. Eine bessere Navigation durch das Dokument wird zudem ermöglicht. Immer mehr Unternehmen versuchen das Erstellen von barrierefreien PDF-Dokumenten umzusetzen, in Behörden und Unternehmen im öffentlichen Dienst ist der barrierefreie Standard Vorschrift.

 

Wie funktioniert das Lizenzmodell bei der Online-Version?

Um die Online-Version (PDF) zu nutzen, erwerben Sie Lizenzen nach Bedarf. Der Erwerb einer Lizenz berechtigt zum Einstellen der PDF-Datei in das Intranet an einem Unternehmensstandort. Für Filialen und andernorts stationierte Teile des Unternehmens müssen weitere Lizenzen erworben werden! Daher gilt: Wer die Gesetzessammlung über das Intranet für alle Geschäftsstellen nutzen will, muss Lizenzen im Umfang vorhandener Geschäftsstellen erwerben. Wir bieten Staffelpreise an und auf Anfrage erstellen wir Ihnen auch gerne ein Angebot für eine Konzernlizenz.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung für die Buchbestellung, aber auch für das Abomodell der Online-Version erfolgt über unseren Verlagsauslieferer Stuttgarter Verlagskontor SVK GmbH. Dies sind die Lieferantendaten:

Stuttgarter Verlagskontor SVK GmbH
Postfach 10 60 16, 70049 Stuttgart
Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711.66 72-11 00
Telefax: 0711.66 72-19 74
E-Mail: svk@svk.de

USt-IdNr.: DE811122427

Bankverbindungen:
Baden-Württembergische Bank, IBAN: DE98 6005 0101 0002 3070 86, BIC: SOLADEST600
Deutsche Bank Stuttgart, IBAN: DE24 6007 0070 0160 3109 00, BIC: DEUTDESS