Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Das Pflege- und Familienpflegezeitgesetz in der Praxis
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Inhalt

Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zwangsläufig an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund ist bereits zum 1. Juli 2008 das Pflegezeitgesetz und zum 1. Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen. Die Unübersichtlichkeit der detaillierten Vorgaben erschwert jedoch nicht selten einen praxisgerechten Umgang mit den möglichen Freistellungsoptionen.

Das Praxishandbuch
- gibt einen pragmatischen und auf das Wesentliche konzentrierten Überblick über die einzelnen Pflegezeitmodelle,- beinhaltet zahlreiche Beispiele, Tipps und Hinweise,- stellt für den schnellen Zugriff die Gesetzestexte zur Verfügung,- enthält Muster (u. a. Teilzeitvereinbarung während der Pflegezeit, Ablehnung einer teilweisen Freistellung während der Pflegezeit, Antrag auf Pflegezeit, Vereinbarung einer Familienpflegezeit), die auch elektronisch für den direkten Einsatz in der Praxis bereit gestellt werden.

Die Muster stehen den Leserinnen und Lesern nach erfolgter Bestellung im Downloadbereich im eigenen Benutzerkonto zur Verfügung.

Produktinformationen

Praxishandbuch Band 12
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Hrsg: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Verlag: GDA Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH
Juni 2014
172 Seiten
978-3-936074-85-7

Zusatzinformationen

Zu diesem Buch gehören auch elektronische Dokumente, die nach Erscheinen auf der Website unter "Login", "Downloads zum Buch" zur Verfügung stehen. Sie benötigen dafür das im Buch abgedruckte Passwort.

Autoren

Dr. Nicolai Besgen ist bundesweit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Neben seiner beratenden Tätigkeit verfasst er Beiträge in arbeitsrechtlichen Kommentaren, Fachbüchern und Fachzeitschriften und ist auch als Herausgeber tätig. Darüber hinaus ist er als Referent von vielen Unternehmen und Institu­tionen gefragt.

Kerstin Plack ist Referentin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und zugelassene Rechtsanwältin. Als solche hält sie regelmäßig Vorträge für Unternehmen und Verbände. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht.

Dr. Anita Schmitz-Witte ist Referentin in der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Sie ist zugelassene Rechtsanwältin und Autorin mehrerer Aufsätze und Praxisleitfäden bzw. Handbücher zu arbeitsrechtlichen Themen. Darüber hinaus hält sie regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Personalverantwortliche in Unternehmen und Institutionen. Für die BDA war sie maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Familienpflegezeit beteiligt.

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