Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erklärt

In den letzten Jahren hat sich unsere Gesellschaft in Bezug auf Gleichbehandlung stets weiterentwickelt. Wir leben in einer Zeit, in der eine getwitterte Meinung in Sekundenschnelle zum Shitstorm oder sogar zu einer weltweiten Debatte führen kann. Man erinnere sich an die Hashtags #MeToo und #MeTwo, die Tausende dazu gebracht haben, ihre Geschichte zum Thema Sexismus oder Ausländerfeindlichkeit zu erzählen.

Wir als Arbeitgeberbibliothek veröffentlichen regelmäßig die aushangpflichtigen Gesetze, die jeder Arbeitgeber laut Arbeitsrecht seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellen muss. Somit können sich Arbeitnehmer jederzeit über ihre Rechte informieren. Eines dieser Gesetze ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Was beinhaltet das AGG? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein zentrales Regelwerk für insgesamt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien, die im Jahr 2000 erlassen worden sind. Damit war das AGG das erste Gesetz, das den Schutz vor Diskriminierung bot. Private Akteure, wie Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen oder Arbeitgeber können so zur Rechenschaft gezogen werden. Benachteiligungen wegen des Alters, der sexuellen Identität, einer Weltanschauung, der Religion, einer Behinderung, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen wurden somit strafbar.

Was muss man als Arbeitgeber durch das AGG beachten? 

Arbeitgeber sollten das Gesetz sehr genau kennen, da es bereits bei neuen Einstellungen von Arbeitnehmern greift. Der gesamte Bewerbungsprozess muss frei von Diskriminierung sein. Das bedeutet, dass kein Bewerber und keine Bewerberin beispielsweise wegen der Herkunft oder des Geschlechts benachteiligt werden darf. In wenigen Fällen kann sich dieses Gesetz mit anderen Gesetzen überschneiden. So wurde beispielsweise in Berlin an einer Schule eine Lehrerin mit Kopftuch abgelehnt. Obwohl diese laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen ihrer Religion nicht benachteiligt werden darf. Da aber aus der Sicht des Gerichts, eine Lehrerin mit Kopftuch gegen das Neutralitätsgesetz verstößt, kann sie ihren Beruf nicht in Berlin ausführen. 

AGG – Schutz vor Benachteiligung 

Auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen gibt es für die Arbeitnehmer einen Schutz vor Benachteiligung. So darf zum Beispiel kein älterer Arbeitnehmer durch einen jüngeren ersetzt werden, wenn sich der Arbeitsbereich und die Anforderungen nicht ändern. Sollte das oder eine andere Diskriminierung vorgefallen sein, kann sich der Arbeitnehmer nach dem AGG beschweren und Schadensersatz oder Entschädigung einklagen. Auch wenn eine Diskriminierung unter den Arbeitnehmern im Kollegium vorfällt, muss der Arbeitgeber handeln. Beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer aufgrund des Geschlechts sexistisch behandelt wird oder ein Arbeitnehmer aufgrund einer Behinderung nicht an Aufgaben beteiligt wird. Hier kann der Arbeitgeber von einer Versetzung, über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung handeln. 

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? #MeToo

Da das AGG auch die Benachteiligung von sexueller Identität und des Geschlechts abdeckt, ist es auch bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zuständig. Diese ist nach dem Gesetz verboten. Dennoch kommt es immer wieder zu Vorfällen, wie man vor allem durch die weiter angehende #MeToo Debatte bemerkt. Konkret verboten sind am Arbeitsplatz unerwünschte sexuelle Handlungen. Dazu zählen bedrängende körperliche Nähe von einer Kollegin oder einem Kollegen oder von einem Kunden ausgehend. Ebenso verboten ist die Aufforderung zu bedrängender Nähe, wie "Setz dich auf meinen Schoß!". Sexuell bestimmte körperliche Berührungen von Brust, Po oder unerwünschte Nackenmassagen sind genauso untersagt, wie Bemerkungen sexuellen Inhalts, wie obszöne Witze oder andere sexuelle Anspielungen. Auch die Büroumgebung darf keine sexuelle Belästigung ausstrahlen. So ist das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen von pornografischen Darstellungen auf dem Schreibtisch oder Nacktfotos an den Wänden untersagt. 

#MeTwo im Unternehmen - Wie das AGG vor Diskriminierung schützt

Wer denkt, Ausländerfeindlichkeit ist vergangen, der wird sich wundern. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die Chance zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden für Menschen mit einem ausländisch klingenden Namen bis zu 24% geringer. Auf Grund von einer anderen Hautfarbe, einer anderen Religion, einer erkennbaren anderen Herkunft, kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer vom Kollegium oder von Kunden beschimpft, benachteiligt und abgelehnt werden. Das führt zu fehlenden Aufstiegschancen von Menschen anderer Herkunft.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Betroffene, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden, indem es ihnen ermöglicht, Schadensersatz und Entschädigung einzuklagen. Außerdem nimmt das Gesetz den Arbeitgeber mit Maßnahmen in die Pflicht. So ist vorgesehen, Sprachkurse für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Unternehmen anzubieten. 

AGG in den aushangpflichtigen Gesetzen mit der Arbeitgeberbibliothek 

Ob #MeToo oder #MeTwo, es gibt leider noch so viele andere Diskriminierungsvorwürfe, die ebenso eine Rolle in der Arbeitswelt spielen können. So lange das noch der Fall ist, sollten sich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer über ihre Rechte und Fähigkeiten informieren. Dazu dient die gesammelte Ausgabe der aushangpflichtigen Gesetze, die die Arbeitgeberbibliothek jederzeit in der aktuellsten Version anbietet. Bestellen Sie jetzt die neue Ausgabe und seien Sie nicht nur bei dem Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Diskriminierung auf dem neuesten Stand, sondern bei vielem mehr!

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