Aushangpflichtige Gesetze – die perfekten Orte für den Aushang
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Aushangpflichtigen Gesetze zur Verfügung zu stellen. In vielen Unternehmen oder Firmen werden diese Gesetze ausgehangen, weshalb sie auch als aushangpflichtig bezeichnet werden. Jedoch hat sich in den letzten Jahren durch die Digitalisierung einiges verändert. Die Gesetze müssen von Arbeitgebern nicht unbedingt in der gedruckten Version zur Verfügung gestellt werden, sondern können mittlerweile auch als E-Book im firmeneigenen Intranet veröffentlicht werden, sofern alle Mitarbeitenden darauf Zugriff haben.
Was sind Aushangpflichtige Gesetze?
Zu den Aushangpflichtigen Gesetzen gehören Verordnungen und Gesetze für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, die den Arbeitsplatz betreffen. Dazu gehören auch einige Unfallverhütungsvorschriften, aber zum Beispiel auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Werden die Gesetze den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zur Verfügung gestellt und es kommt im schlimmsten Fall zu einem Unfall, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen. Deshalb ist es für Arbeitgeber sehr wichtig, dass ihre Mitarbeitenden die Gesetze jederzeit problemlos einlesen können. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber auch mit einem Bußgeld rechnen.
Aushangpflichtige Gesetze am Schwarzen Brett
Das Schwarze Brett ist vielen bereits aus der Schulzeit ein Begriff, manchmal existiert es sogar im Supermarkt. Es steht für Austausch: Hier können Annoncen geschaltet, wichtige Informationen weitergegeben oder neue Vorschriften veröffentlicht werden. Demnach ist es auch ein perfekter Ort für Aushangpflichtige Gesetze. Die Ausgabe der Arbeitgeberbibliothek ist bereits so gelocht, dass sie sich einfach mit einer Kordel am Schwarzen Brett befestigen lässt. Doch ist das Schwarze Brett ganz sicher immer der richtige Ort für den Aushang?
Ganz sicher ist das nicht. Denn wenn es im Flur hängt, an einem Platz, wo man jederzeit gestört werden könnte, oder wenn die weiteren Informationen auf dem Brett nichts mit den Mitarbeitenden oder mit dem Unternehmen zu tun haben, dann zählt es sicherlich nicht zu den geeignetsten Orten für den Aushang der Gesetze. Denn um die Gesetze einzulesen, braucht man Ruhe und Zeit. Ob das Schwarze Brett in der Firma also der ideale Ort für die Aushangpflichtigen Gesetze ist, bleibt eine Sache der Abwägung.
Aushangpflichtige Gesetze im Pausenraum
Ebenso wie das Schwarze Brett ist natürlich auch der Pausenraum ein Ort, zu dem jeder Mitarbeitende barrierefrei uneingeschränkten Zugriff haben sollte. In der Regel sind Pausenräume mit Tischen und Stühlen ausgestattet, wodurch das Lesen der Aushangpflichtigen Gesetzen bereits vereinfacht wird. Es ist wichtig, dass sich die Beschäftigten an dem Ort wohl- und nicht kontrolliert fühlen. Ist der Pausenraum in Ihrem Unternehmen jederzeit unverschlossen und zugänglich, sind die Aushangpflichtigen Gesetze hier gut aufgehoben.
Aushangpflichtige Gesetze im Büro des Betriebsrates
Sollte Ihr Unternehmen so groß sein, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen können oder bereits haben, bietet auch das Büro des Betriebsrates eine Möglichkeit, die Aushangpflichtigen Gesetze auszulegen. Hier sollten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf die Vorschriften und Verordnungen zur Arbeitssicherheit haben. Sollte Ihr Unternehmen übrigens diese Größe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, empfiehlt es sich, zusätzlich zu den Aushangpflichtigen Gesetzen die Vorschriften zur Wahl des Betriebsrates beizulegen. Die Arbeitgeberbibliothek stellt Ihnen dazu noch ein Praxishandbuch für die Betriebsratswahlen zur Verfügung. Dieses Handbuch vereinfacht durch Checklisten, Schemata und Muster für Stimmzettel die Betriebsratswahl.
Aushangpflichtige Gesetze in digitaler Form
Wie weiter oben schon erwähnt, ist der Aushang der Aushangpflichtigen Gesetze auch digital möglich. Dazu sollten Sie das E-Book der Arbeitgeberbibliothek erwerben. Dieses können Arbeitgeber im Abonnement erhalten. Somit wird ihnen automatisch immer die aktuellste Version der Aushangpflichtigen Gesetze zur Verfügung gestellt und die Mitarbeitenden sind ebenfalls auf dem neuesten Stand. Außerdem werden Die Arbeitgeber per Mail von der Arbeitgeberbibliothek informiert, ob sich während des Jahres Gesetzesänderungen ergeben, sodass Sie als Arbeitgeber gut auf die Zukunft vorbereitet sind.
Das Einzige, was Sie beim Aushang der Vorschriften in digitaler Form als E-Book beachten müssen, ist, dass auch hier alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mühelos auf die Gesetze zugreifen können. Sollten Sie diese wichtigen Vorschriften also im firmeneigenen Intranet veröffentlichen wollen, müssen Sie gleichzeitig sicherstellen, dass all Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang dazu haben.
Aushang mit Ihrer Arbeitgeberbibliothek
Es gibt keine feste Regel, welcher Ort am besten geeignet ist. Sicherlich sind die Aushangpflichtigen Gesetze sowohl am Schwarzen Brett als auch im Pausenraum, im Büro des Betriebsrates sowie im Intranet gut aufgehoben. Es obliegt Ihnen als Arbeitgeber, einen guten Ort dafür zu finden, der in Ihrem eigenen Betrieb auch ein ganz anderer sein kann. Wichtig ist nur, dass Sie mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und sie über den Aushangort aufklären. Vielleicht haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch eine ganz andere Idee, wo die Aushangpflichtigen Gesetze in Ihrem Unternehmen am besten aufgehoben sind.
Wir als Arbeitgeberbibliothek stellen Ihnen immer die aktuellste Version der Aushangpflichtigen Gesetze zur Verfügung. Seit Ende Februar können Sie die allerneueste Version der Aushangpflichtigen Gesetze 2020 sowohl in digitaler als auch in gedruckter Version erwerben.