Checkliste für Aushangpflichtige Gesetze im Betrieb

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über ihre Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Vielzahl von besonderen Schutzvorschriften. Damit alle Beschäftigte über ihre Rechte auf dem aktuellen Stand gehalten werden, gibt es für einige dieser Schutzvorschriften eine Aushangpflicht. Wenn dieser nicht nachgekommen wird, muss der Arbeitgeber mit Bußgeldzahlungen rechnen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Unfall, wodurch der Arbeitnehmer das Recht hat den Arbeitgeber auf Schadensersatz zu verklagen. Dementsprechend ist es sehr wichtig dieser Aushangpflicht nachzukommen und sie auf dem neusten Stand zu halten.

Aushangpflichtige Gesetze: Von Gleichbehandlung am Arbeitsplatz bis zum Mindestlohn

Bei aushangpflichtigen Gesetzen handelt es sich zum einen um allgemeine Vorschriften, welche alle Arbeitsverhältnisse betreffen. Zum anderen geht es bei den Aushangpflichtigen Gesetzen auch um spezielle Arbeitnehmergruppen oder Arbeitsplatzsituationen. Mit den Aushängen können sich die Arbeitnehmer selber über die Gesetze informieren und somit auch deren Einhaltung prüfen. Wie dieser Aushang oder diese Auslange vollzogen werden muss, ist in den Gesetzen nicht geregelt. Wesentlich ist nur, dass alle Arbeitnehmer Zugang zu diesen aushangpflichtigen Gesetzen haben.

Damit kein Gesetz im Pausenraum, am Schwarzen Brett oder bei Ihnen im Intranet fehlt, finden Sie hier die allgemeinen Aushangpflichtigen GesetzeZu beachten ist, dass der Arbeitgeber ggf. zum Aushang weiterer Informationen bzw. Dokumente verpflichtet ist. Dazu gehören z. B. die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen und für die Branche geltenden speziellen Unfallverhütungsvorschriften.

Aushangpflichtige Gesetze:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Dieses Gesetz ist dafür zuständig die Benachteiligung aus Gründen von Rasse oder wegen der Ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG): Das Arbeitsgerichtsgesetz macht in den Aushangpflichtigen Gesetzen die Arbeitsgerichtbarkeit in Deutschland aus. Das heißt es definiert vor allem die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts sowie den Gang des Verfahrens.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das Arbeitszeitgesetz unter den Aushangpflichtigen Gesetzen regelt die Sicherheit und den Grundschutz der Arbeitnehmer in Deutschland bei der Arbeitszeitgestaltung, so wie die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Außerdem sichert das Arbeitszeitgesetz, dass Sonntage und Feiertage zur seelischen Erholung und Arbeitsruhe zu nutzen sind.
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG): Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes in der Arbeits-, Ausbildungs- und Studienzeit während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Darin ist unter anderem auch das Kündigungsverbot gegenüber schwangereren Frauen festgeschrieben.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche von Arbeitenden, die noch nicht ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Für sie gilt beispielsweise ein Arbeitsverbot am Wochenende.
  • Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV): Unter den Aushangpflichtigen Gesetzen regelt die Kinderarbeitsschutzverordnung, dass Kinder über 13 Jahre vollzeitschulpflichtig sind und nur unter bestimmten Regelungen beschäftigt sein dürfen.
  • Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG): In dem Gesetz über den Ladenschluss sind die Verkaufszeiten von Ladengeschäften aller Art, wie Apotheken, Tankstellen und Bahnhofsverkaufsstellen geregelt.
  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV): Dieses Gesetz bezieht sich auf das Gesetz über den Ladenschluss und regelt welche Abweichungen davon zugelassen werden können.

Der Arbeitgeber muss diese Aushangpflichtigen Gesetze nur zur Verfügung stellen, wenn seine Arbeitnehmer vom Geltungsbereich der jeweiligen Verordnungen betroffen sind. Um sicherzugehen, welche Gesetze ausgelegt werden sollten, kann der Betriebsrat hinzugezogen werden.

Freiwillige, zu empfehlende Gesetze zum Aushang:

Des Weiteren gibt es Verordnungen und Gesetze, welche nicht zum Aushang oder zur Auslange verpflichtend sind, aber empfohlen werden. Auf freiwilliger Basis kann der Arbeitnehmer seine Belegschaft über weitere ihrer Rechte informieren. Zu diesen Gesetzen zählen:

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV2)

Aushangpflichtige Gesetze als Buch oder Download

Ob aushangpflichtig oder empfohlen zum Aushang: Alle Gesetze sind bei der Arbeitgeberbibliothek in der aktuellsten Fassung zusammengefasst und gleich zur Auslage bereit. Somit können Sie sich sicher sein kein Gesetz außen vorzulassen. Ebenso können Sie sich selbst intensiver mit den Gesetzestexten auseinandersetzen, um sich Ihren Pflichten und Rechten sicher zu sein. Falls Ihr Unternehmen sicherstellen kann, dass die gesamte Belegschaft Zugang zu einem Intranet hat, sollten Sie die Sammlung zu Aushangpflichtigen Gesetzen als PDF per Download herunterladen, um sie so ihren Arbeitnehmern leicht und immer aktuell zur Verfügung stellen zu können.

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